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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ausfahrten mit Motorkrafträdern und zugehörige Veranstaltungsleistungen

The Bike Experience (Anbieter)
Stand Februar 2023

TEIl I: FÜR Verträge mit VERBRAUCHERN

(Hinweis: Für Verträge mit Unternehmern siehe unten Teil II).

1. Geltungsbereich

1.1. TEIL I dieser ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – nachstehend kurz AGB - liegt den Verträgen zugrunde, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB mit dem Anbieter über die Planung, Organisation und Durchführung von Ausfahrten mit Motor-krafträdern und zugehörige Veranstaltungsleistungen (im Folgenden als „Leistung“ oder „Veranstaltungsleistung“ bezeichnet) schließen.

1.2. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist der Vertragspartner dann, wenn er den Vertrag mit dem Anbieter zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. Soweit diese AGB keine Regelungen enthalten, gilt das Gesetz.

2. Vertragsabschluss, Datenübermittlung, kein Widerrufsrecht

2.1. Auf Anfrage des Vertragspartners wird der Anbieter eine Ausfahrt mit Motorkrafträdern und je nach Anfrage zugehörige Leistungen unverbindlich und freibleibend anbieten.

2.2. Die Buchung kann der Vertragspartner schriftlich, per E-Mail, mündlich oder fernmünd-lich vornehmen. Der Vertrag über die Erbringung der Veranstaltungsleistung mit dem Anbieter kommt jedoch erst durch die auf die jeweilige Buchung erfolgende schriftlich vorgenommene Bestätigung des Anbieters zu Stande.

2.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens bei Vertragsschluss dem Anbieter die persönlichen Daten der konkreten Veranstaltungsteilnehmer und in jedem Fall auch die eigenen persönlichen Daten zur Verfügung zu stellen, einschließlich des Namens, der Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und auf Anfrage die für die angebotene Leis-tung nötigen Führerscheininformationen.

2.4. Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Veranstal-tungsleistungen um Leistungen handelt, für die nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht nach § 355 BGB besteht.


3. Leistungspflicht des Anbieters

3.1. Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Ange-bot und der Bestätigung des Anbieters.

3.2. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, für die Veranstaltungsleistungen Motorkrafträder be-reit zu stellen. Der Anbieter informiert den Vertragspartner jedoch auf Anfrage gerne über Möglichkeiten, bei Dritten ein Motorkraftrad zu mieten. Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen den jeweiligen Ansprechpartnern und dem Vertragspartner zustande.


4. Pflichten des Vertragspartners

4.1. Der Vertragspartner ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

4.2. Während der Veranstaltungsleistung sind vom Vertragspartner und allen Teilnehmern alle geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften einzuhalten, insbesondere die am je-weiligen Ort zum Zeitpunkt des Aufenthalts geltenden Verkehrsgesetze und -vorschriften.


4.3. Für die Teilnahme an der Veranstaltungsleistung gelten zudem folgende Bedingungen:

  • Jeder Motorradfahrer und -beifahrer darf nur mit Motorradschutzkleidung teilnehmen.
  • Das teilnehmende Motorkraftrad und die zugehörigen Schutz- und Sicher-heitseinrichtungen (z.B. Kleidung, Helm, Warnzubehör) entsprechen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung den Straßenverkehrsverordnungen und Straßenverkehrszulassungsordnungen der jeweiligen für die Leistungser-bringung einschlägigen Länder.
  • Es besteht eine Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung nach den Vorgaben des Landes, in dem die Veranstaltung erfolgt.
  • Alle behördlich vorgeschriebenen Dokumente liegen für jeden Teilnehmer vor. Hierunter fallen neben der uneingeschränkt gültigen Fahrerlaubnis auch Nachweise über etwa erforderliche Impfungen sowie über das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.
  • Der Teilnehmer versichert, dass seine Fahrerlaubnis uneingeschränkt be-steht.

Weitere Bedingungen können im Einzelfall spätestens 2 Tage vor Durchführung der Veranstaltung vom Anbieter schriftlich mitgeteilt werden. Diese sind ebenfalls zu be-achten.

4.4. Der Vertragspartner haftet dem Anbieter nach den gesetzlichen Bedingungen dafür, dass er bzw. alle von dem durch ihn geschlossenen Vertrag erfassten Teilnehmer die vorgenannten Ziffern 4.2 bis 4.3 einhalten.


5. Preise, Rechnungstellung, Zahlung

5.1. Die vereinbarten Preise sind Endpreise und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen. Rechnungstellung erfolgt nach Ver-tragsschluss.

5.2. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig.

5.3. Für den Eintritt des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


6. Änderungen der Veranstaltungsleistung

Der Anbieter behält sich unwesentliche Änderungen bei vereinbarten Veranstaltungs-leistungen vor, die nach Vertragsschluss notwendig werden. Der Anbieter wird den Vertragspartner von notwendig werdenden Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Ein Recht zum Rücktritt steht dem Vertragspartner nur zu, wenn die Änderung ihm nicht zumutbar ist oder aus Gründen notwendig wird, die der Anbieter zu vertreten hat.


7. Rücktritt des Vertragspartners

7.1. Der Vertragspartner kann jederzeit vor Beginn der vereinbarten Veranstaltungsleistung in Bezug auf alle oder einzelne Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Anbieter. Der Rücktritt ist schriftlich (Textform ausreichend) zu erklären. Entsprechende Erklärungen der Teilnehmer über ihren Rücktritt hat der Vertragspartner gegen sich gelten zu lassen.

7.2. Im Falle eines Rücktritts aller oder einzelner Teilnehmer hat der Vertragspartner Rück-trittsgebühren in folgender Höhe, zu bezahlen:

Rücktritt erfolgt spätestens 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Beginn der Leistung: keine Rücktrittsgebühr;
Es erfolgt eine Erstattung von 100% einer etwa bereits bezahlten Vergütung;

Rücktritt erfolgt spätestens 3 Kalendertage vor dem vereinbarten Beginn der Leistung: es fällt eine Rücktrittsgebühr von 50% der vereinbarten Vergütung an.

Nichtantritt zum Veranstaltungszeitpunkt oder Rücktritt erfolgt weniger als 4 Kalender-tage vor dem vereinbarten Beginn der Leistung:
die Rücktrittsgebühr entspricht der gesamten vereinbarten Vergütung; es erfolgt keine Erstattung.

7.3. Es bleibt dem Vertragspartner unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem An-bieter im Zusammenhang mit dem Rücktritt bzw. Nichtantritt der Veranstaltung keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.

7.4. Wird ein Teilnehmer der Veranstaltung wegen Fehlens der Teilnahmedokumente oder wegen eines Verstoßes gegen seine in Ziffer 4.2. bis 4.3. oben festgelegten Pflichten von der Veranstaltung ausgeschlossen, muss der volle Preis der betreffenden Veran-staltung gezahlt werden, d.h. es erfolgt keinerlei Rückerstattung.

7.5. Der Anbieter ist berechtigt, die Rücktrittsgebühr gegen einen bereits entrichteten Preis des betreffenden Angebots aufzurechnen.


8. Stornierung durch den Anbieter, sonstiger Rücktritt des Anbieters

8.1. Der Anbieter behält sich das Recht vor, eine Veranstaltungsleistung oder Teile davon vor Beginn der Leistungserbringung zu stornieren, wenn ein Fall höherer Gewalt oder sonstige außergewöhnliche Umstände auftreten, die unvorhersehbar und nicht mit zu-mutbarem Aufwand abwendbar sind, wie z.B. behördliche Anordnungen, Grenzschlie-ßungen, Wetterbedingungen, unvorhersehbare Straßenverhältnisse, und der Anbieter dadurch an der Erbringung der Leistung gehindert ist. In solchen Fällen hat der Ver-tragspartner Anspruch auf Rückerstattung einer etwa bereits gezahlten Vergütung ge-mäß Ziffer 8.3 dieser AGB; alternativ kann eine Umbuchung vereinbart werden. Wei-tergehende Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

8.2. Der Anbieter ist ferner berechtigt, vor Beginn der Leistungserbringung aus den folgen-den Gründen vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten:

  • wenn dem Anbieter die Durchführung bzw. Fortsetzung der Leistungserbringung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und der beiderseitigen Inte-ressen nicht zugemutet werden kann; dies ist insbesondere der Fall bei einer trotz Abmahnung fortdauernden erheblichen Verletzung der vertraglichen Pflichten durch den Teilnehmer oder einer Missachtung der Anforderungen gem. Ziffer 5.2 oben


8.3. In diesem Fall behält der Anbieter seinen Anspruch auf Vergütung, gemindert um er-sparte Aufwendungen und derjenigen Vorteile, die durch eine anderweitige Verwendung der ersparten Aufwendungen erzielt werden. Weitergehende Ansprüche des Vertrags-partners sind ausgeschlossen.


9. Gesamthaftung

Verletzt der Anbieter eine Hauptleistungspflicht, gerät er in Verzug, oder tritt auf Seiten des Anbieters ein Fall der Unmöglichkeit ein, haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Bestim-mungen.

Im Übrigen bestimmt sich die Haftung des Anbieters für Schadensersatz und Aufwendungs-ersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – gemäß den nachfolgenden Ziffern 9.1 bis 9.4:

9.1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Glei-ches gilt im Fall der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Der Anbieter haftet ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen bei schuldhafter Verlet-zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie dann, wenn die Haftung zwingend vorgeschrieben ist.

9.2. Hat der Anbieter oder einer seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine Pflicht leicht fahrlässig verletzt und liegt keine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertrags-pflicht oder des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder die Verletzung einer zwingenden gesetzlichen Vorschrift vor, ist die Haftung auf den Ersatz des bei Ver-tragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadens begrenzt.

9.3. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz und Aufwen-dungsersatz sind – gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen.

9.4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den Regelun-gen dieser Ziffer 9 nicht verbunden.


10. Aufrechnung

Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung gegenüber dem Anbieter nur mit gegenüber dem Anbieter bestehenden, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderun-gen berechtigt.


11. Versicherungen

Im Leistungsumfang sind keine Versicherungen enthalten. Der Anbieter empfiehlt inso-weit den Abschluss einer Haftpflicht-, Unfall-, Auslandskranken- und Krankenrückhol-versicherung. Der Anbieter informiert auf Anfrage über Versicherungsoptionen.


12. Datenschutz

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten werden un-ter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ausschließlich für Zwecke der Vertragsabwicklung gespeichert, verarbeitet und genutzt. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzinformation, die unter /pages/datenschutz zum Download bereitsteht.


13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

13.1. Für die Rechtsbeziehung zwischen Anbieter und Vertragspartner im Zusammenhang mit den abgeschlossenen Verträgen gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnor-men des internationalen Privatrechtes und unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Hat der Vertragspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt bei Vertragsschluss im Ausland, bleibt die Geltung zwingender Regeln der auf den Vertragspartner anwendbaren Rechtsordnung unberührt.

13.2. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die an-wendbaren gesetzlichen Bestimmungen

13.3. Sollte eine Bestimmung in diesen ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen uns und dem Ver-tragspartner unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sons-tigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


TEIL II: FÜR Verträge mit UNTERNEHMERN

1. Teil I dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt auch für Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB, soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist:

2. Entgegenstehenden oder zusätzlichen Bedingungen des Vertragspartners wird widersprochen. Sie gelten nur, wenn der Anbieter sich schriftlich ausdrücklich mit ihnen oder mit Teilen davon einverstanden erklärt hat. Die AGB des Anbieters gelten auch dann, wenn vom Anbieter Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder zusätzlicher Bedin-gungen des Vertragspartners vorbehaltlos erbracht werden.

3. Die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN des Anbieters gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.

4. Vorbehaltlich besonderer Vereinbarung ist Erfüllungsort ausschließlich der Geschäftssitz des Anbieters.

5. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Ge-schäftssitz des Anbieters oder nach dessen Wahl auch der Sitz des Vertragspartners. Vorstehende Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch gegenüber Vertragspartnern mit Sitz im Ausland.